Unsere Deckhengste:

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Vivus
Graziello
Arap
Tigris

Deck- und Geschäftsbedingungen

  • Der Pferdepass und das Ergebnis der Tupferprobe  (ausgenommen sind hiervon Stuten mit Fohlen bei Fuß) müssen bei der ersten Bedeckung vorliegen.
  • Die Decktaxe berägt 450,-€, fälligkeit 50% bei Anlieferung und 50% bei Abholung
  • Die Boxenmiete für Gaststuten beträgt  10,00 € pro Tag und für Fohlenstuten 15,00 € pro Tag.
  • Für die erfolgte Bedeckung wird ein Deckschein ausgestellt. Die Deckscheinvordrucke bitte wir, soweit vorhanden, umgehend der Station auszuhändigen. Die Aushändigung des Deckscheines sowie die Benachrichtigung des Verbandes erfolgt nach beglichener Deckgeldrechnung.
  • Die Tierarztkosten gehen zu Lasten des Züchters.
  • Bei der Bedeckung von Premienstuten, Staaspremienstuten sowie Stuten die sportliche Erfolge vorweisen können (ab Klasse L)verringert sich die Decktaxe, die Höhe ist mit dem Hengsthalter festzulegen .
  • Bei güstgebliebenen Stuten wird bei Bedeckung im Folgejahr die Decktaxe um 50% ermäßigt
  • Der Hengsthalter haftet nur für Schäden, die durch ihn oder einen Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Diese Haftungsbegrenzung umfasst alle Schäden, die während der Einstellung der Stute, insbesondere bei der Zuführung der Stute zum Hengst entstehen können.
  • Für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet der Hengsthalter nicht.
  • Zur Abdeckung des Risikos aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftung (§§ 833, 834 BGB) hat der Eigentümer der Stute eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz des Hengsthalters.